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Aktuell

Dienstag, 19. März 2024

Öffentliche Auflage: Baugesuch Getzmann Christian & Rebekka, Büntenstrasse 39, Grundstück-Nr. 918, GB Ettiswil

Alle Baugesuchsunterlagen finden Sie hier.
Das Passwort für die Einsichtnahme kann bei der Gemeindekanzlei eingefordert werden (041 984 13 20).

Bekanntmachung (PDF) Situationsplan (PDF)
Donnerstag, 15. Februar 2024

Zweckmässigkeitsbeurteilung Umfahrung Alberswil-Schötz

Zweckmässigkeitsbeurteilung Umfahrung Alberswil-Schötz

Zwischeninformation: Angepasste Varianten und Verlängerung der Phase 2
Aktuell führt der Kanton Luzern gemeinsam mit den Gemeinden und einer regionalen Begleitgruppe eine Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) durch. Dabei werden verschiedene Varianten für eine Umfahrung von Alberswil und Schötz untersucht. Die Ergebnisse der Phase 1 wurden der Öffentlichkeit am 23. Mai 2023 vorgestellt. Die für Frühjahr 2024 angekündigten Ergebnisse der Phase 2 verzögern sich bis voraussichtlich Sommer 2024. Die Gründe dafür sind: Anpassungen bei den Varianten sowie umfangreichere Abklärungen bezüglich Schutzperimeter.

Angepasste Westumfahrung: ISOS-Objekt Kulturlandschaft Kastelen schonen
Die Abklärungen der vergangenen Wochen haben gezeigt, dass eine Westumfahrung in
Alberswil nicht an den Kreisel Burgrain angeschlossen werden kann. Dies, weil dabei der Schutzperimeter für die Kulturlandschaft Kastelen im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) massiv beeinträchtigt würde. Das Planungsteam ist nach Prüfung verschiedener Möglichkeiten zum Schluss gekommen, als neue Variante einen Tunnel unter dem Kastelen-Hügel direkt an die Kantonsstrasse zwischen Gettnau und Burgrain (K 18) anzuschliessen und bis zur Kantonsstrasse zwischen Gettnau und Willisau (K 11a) weiterzuführen. Diese neue Variante ASWBW («Burgrain West») wird anstelle der ursprünglichen Variante Burgrain (ASWB) in der Phase 2 konkretisiert.

Offene Variante einbeziehen: Ausbau der Gemeindestrasse Gettnau - Nebikon (ASWG)
Die Gemeinden Alberswil, Ettiswil und Schötz haben nach der Informationsveranstaltung zur Phase 1 den Antrag gestellt, die verworfene Variante ASWG («Gettnau») auf der heutigen Gemeindestrasse in die Beurteilung der Phase 2 einzubeziehen. Sie unterstützen damit ein Anliegen aus der öffentlichen Informationsveranstaltung, das vor allem mit dem relativ geringen Landverbrauch begründet wurde. Die Stadt Willisau bevorzugt andere Varianten, weil die Variante ASWG Kulturland im Ortsteil Gettnau beansprucht und erhebliche flankierende Massnahmen benötigt. Um alle fachlichen Abklärungen ergebnisoffen darzulegen und beurteilen zu können, hat die kantonale Projektleitung entschieden, die Variante ASWG zusätzlich in die Phase 2 einzubeziehen.

Sechs Varianten für die Phase 2: Bearbeitung dauert länger
Neu werden in der Phase 2 sechs Varianten geprüft: Neben der Variante Null+ (ohne Umfahrung) sind dies fünf Umfahrungsvarianten, die konkretisiert, deren technische und umwelt-rechtliche Machbarkeit überprüft und deren Investitionskosten berechnet werden (siehe Abbildung). Zudem müssen die östlichen Varianten (ASO, SO) der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) vorgelegt werden, weil sie das im Bundesinventar der Land-schaften und Naturdenkmäler (BLN) erfasste Gebiet «Wauwilermoos – Hagimoos – Mauensee» berühren. Weiter durchqueren alle Varianten den Schutzperimeter der ISOS-Kulturlandschaft Kastelen und müssen als Folge durch die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) beurteilt werden. Die östliche Umfahrung von Alberswil und Schötz (ASO) bedarf der intensivsten Abklärungen, weil sie sowohl durch das BLN- als auch durch das ISOS-Schutzgebiet führt.

Diese Abklärungen zu den Schutzperimetern sind umfangreicher als ursprünglich erwartet und benötigen entsprechend mehr Zeit. Die öffentliche Informationsveranstaltung mit den Ergebnissen der Phase 2 findet voraussichtlich im Sommer 2024 statt.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Donnerstag, 04. Januar 2024

Änderung Zahlungskonto des Steueramts Ettiswil

Das Steueramt hat einen Wechsel des Zahlungskontos vorgenommen. Neu erfolgen sämtliche Zahlungen über die Raiffeisenbank. Mit dem Versand der Steuererklärung 2023 wird Ihnen ein Einzahlungsschein mit den neuen Kontodaten zugestellt. Wir bitten Sie, für zukünftige Zahlungen die neuen Kontodaten zu verwenden.

Bei Fragen dürfen Sie sich gerne bei uns melden.

Montag, 18. Dezember 2023

Spartageskarte Gemeinde

Die Gemeinde Ettiswil bietet als Nachfolgelösung der bisherigen Tageskarten die neuen Spartageskarten an. Diese können nur durch Einwohnende der Gemeinde Ettiswil bzw. Kottwil bezogen werden. Die Reservation ist nur persönlich am Schalter möglich. Die Spartageskarten müssen direkt bar, mit Karte oder TWINT bezahlt werden.

Unter Spartageskarten Gemeinde können Sie sich einen Überblick über die Verfügbarkeit verschaffen.

Weitere Informationen können dem untenstehenden Factsheet oder via Homepage der SBB entnommen werden.

Factsheet (PDF) Schnupper-Halbtax (PDF)
Donnerstag, 07. Dezember 2023

Betreuung von Angehörigen

Angehörige, die regelmässig und unentgeltlich eine hilflose, zuhause lebende Person betreuen, erhalten als Anerkennung eine Zulage. Die betreuten Personen selbst bekommen einen Gutschein für bestimmte Angebote zur Entlastung. Beide Leistungen werden jährlich ausgerichtet.

Ihre Angehörigen unterstützten und betreuen Sie regelmässig und unentgeltlich? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Anerkennungszulage und einen Gutschein für Entlastungsangebote. Eine Bedingung ist, dass Sie eine Hilflosenentschädigung beziehen.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Ausgleichskasse Luzern unter 041 209 01 58 oder via Homepage.

Betreuung von Angehörigen (PDF)
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