ZMB Alberswil und Schötz: Ergebnisse der Phase 2 liegen vor

Der Kanton Luzern untersucht das Verkehrsproblem in Alberswil und Schötz mit einer Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB). In der zweiten Phase des dreiteiligen Prozesses hat das Projektteam sechs Umfahrungsvarianten geprüft und deren Kosten ermittelt. Die Ergebnisse werden am 3. Dezember 2024 im Gasthof St. Mauritz der Bevölkerung präsentiert.

Der Verkehr durch Alberswil und Schötz hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Pro Tag durchqueren zwischen 7’000 und 10’000 Fahrzeuge die beiden Dörfer. Mehr als die Hälfte davon ist Transitverkehr in Nord-Süd-Richtung, darunter viele Lastwagen. Zur Lösung des Problems hat der Kanton Luzern eine ZMB in Auftrag gegeben. Diesen Prozess begleiten Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden, der Region Luzern West sowie von Gewerbe und weiteren Organisationen.

In der soeben abgeschlossenen ZMB-Phase 2 wurden sechs Varianten beurteilt. Das Projektteam hat die fünf in der ZMB-Phase 1 ausgewählten Verkehrslösungen geprüft, wobei eine Umfahrungsvariante leicht angepasst wurde, um die Kulturlandschaft Kastelen nicht zu stark zu beeinträchtigen. Ausserdem hat das Projektteam die ursprünglich verworfene Umfahrungsvariante West Alberswil und Schötz bis Gettnau (ASWG) auf Antrag der Gemeinden Alberswil, Ettiswil und Schötz wieder in die Beurteilung der ZMB-Phase 2 miteinbezogen, um alle fachlichen Abklärungen
ergebnisoffen darzulegen und beurteilen zu können.

Die grösste Herausforderung: Der Landschaftsschutz

Alle Umfahrungsvarianten tangieren in unterschiedlichem Ausmass zwei nationale Schutzobjekte. Das Gebiet Wauwilermoos – Hagimoos – Mauensee ist Teil des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN). Die Kulturlandschaft Kastelen ist Teil des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS). Das Gutachten der Eidgenösssischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) spielt daher eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, die Machbarkeit der Umfahrungsvarianten zu beurteilen.

Drei Varianten kommen in die Phase 3, drei sind nicht machbar

Drei Umfahrungsvarianten beeinträchtigen die Schutzgebiete gemäss ENHK-Gutachten stark.Daher beurteilt das Projektteam diese Varianten als nicht bewilligungsfähig und darum auch nicht als machbar.

So bleiben am Schluss der ZMB-Phase 2 drei Varianten, die aus baulicher, verkehrstechnischer und umweltrechtlicher Sicht machbar sind: Die Umfahrungsvariante Alberswil und Schötz bis Gettnau (ASWG), die Umfahrungsvariante Schötz West optimiert (SWM Opt) und die Verkehrslösung auf den bestehenden Strassen (Null+).

Die Variante ASWG tangiert zwar das Schutzgebiet Kastelen. Da der entsprechende Bereich jedoch bereits mit Einfamilienhäusern bebaut ist, werden die Schutzziele gemäss Einschätzung der ENHK nur leicht verletzt. Diese Variante benötigt ca. 2.4 ha und ist mit Baukosten von ca. 78 Mio. Franken die günstigste Umfahrung.

Die Variante SWM Opt liegt komplett ausserhalb des Schutzgebiets. Diese Variante fordert ca. 2.3 ha Landwirtschaftsland, tangiert den Mülikanal und ein Waldstück. Sie ist mit ca 124 Mio. Franken Baukosten die teuerste Variante.

Die Variante Null+ beinhaltet keine Umfahrung. Sie setzt auf Anpassungen und eine verbesserte Nutzung der bestehenden Strassen für alle Verkehrsteilnehmenden, so insbesondere Tempo 30 im Ortskern von Schötz und Alberswil. Das tiefere Tempo sorgt für einen konstanten Verkehrsfluss und erlaubt es grundsätzlich, die Kantonsstrasse K 11 mit einem durchgehenden Rad- und Gehweg neu zu gestalten. Diese Variante benötigt kein zusätzliches Kulturland und nur geringe Investitionen.

In der dritten Phase der Zweckmässigkeitsbeurteilung wird das Planungsteam diese Varianten bezüglich ihrer Wirkung und Kosten bewerten und miteinander vergleichen. Die Phase 3 dauert bis im Frühling 2025.

Weitere Informationen zur Zweckmässigkeitsberuteilung (ZMB) Schötz Alberswil finden Sie hier.

Einladung zum Informationsanlass

Der Kanton Luzern präsentiert am 3. Dezember 2024 die detaillierten Ergebnisse der Phase 1. Interessierte sind zur Veranstaltung eingeladen.

Datum: 3. Dezember 2024, 19.00 Uhr

Ort: Gasthof St. Mauritz, Luzernerstrasse 1, 6247 Schötz