Absolutes Feuerverbot im Freien

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der sehr hohen Waldbrandgefahr gilt ab sofort im gesamten Kanton Luzern ein absolutes Feuerverbot im Freien. Das Verbot umfasst sämtliche Feuerstellen, Feuerschalen, Holzkohle- und Einweggrills sowie Cheminées. Erlaubt bleibt ausschliesslich das Grillieren mit Gas- oder Elektrogrills.

Zudem bitten wir Sie, besonders sorgfältig mit Trinkwasser umzugehen, Fische in flachen Gewässern nicht zu stören und bei Aufenthalten im Wald auf dürre, herabfallende Äste zu achten.

Mehr dazu finden Sie in dem Anhang.

Wir danken für Ihr Verständnis.