Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der erhöhten Waldbrandgefahr gilt im gesamten Kanton Luzern ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50 m).
Das Abbrennen von Feuerwerk sowie 1.-August-Feuer ist im gesamten Kantonsgebiet, auch auf Gewässern, verboten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wir danken für Ihr Verständnis.
