Feuerwerk und 1.-August-Feuer verboten

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der erhöhten Waldbrandgefahr gilt im gesamten Kanton Luzern ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50 m).

Das Abbrennen von Feuerwerk sowie 1.-August-Feuer ist im gesamten Kantonsgebiet, auch auf Gewässern, verboten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wir danken für Ihr Verständnis.