Ende des Feuerverbotes in Wald und Waldesnähe

Aufgrund der Niederschläge, der höheren Luftfeuchtigkeit sowie der tieferen Temperaturen widerruft die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) in Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen sowie dem Feuerwehrinspektorat der Gebäudeversicherung Luzern die Allgemeinverfügung vom 25. August 2026 zum «absoluten Feuerverbot im Wald und Waldesnähe» im ganzen Kantonsgebiet. Das Feuerverbot wird somit aufgehoben.

Weiterhin besteht jedoch ein gewisses Risiko für Waldbrände, insbesondere im nördlichen Teil des Kantons. Feuer werden nur auf fest eingerichteten Feuerstellen toleriert.

Zudem bitten wir Sie, besonders sorgfältig mit Trinkwasser umzugehen, Fische in flachen Gewässern nicht zu stören und bei Aufenthalten im Wald auf dürre, herabfallende Äste zu achten.

Mehr dazu finden Sie in dem Anhang.

Wir danken für Ihr Verständnis.