Absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der sehr hohen Waldbrandgefahr gilt ab sofort im gesamten Kanton Luzern ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Im ganzen Kantonsgebiet sind im Wald und in Waldesnähe (innerhalb von 50 m zum Waldrand) das Entfachen von Feuern im Freien sowie sämtliche Handlungen, welche eine Brandgefahr bewirken, verboten. Zudem ist das Feuern an unbefestigten Feuerstellen verboten, das Benutzen von Einweggrills, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, das Steigenlassen von «Himmelslaternen» (gekauft oder selbstgebastelt), welche durch offenes Feuer angetrieben werden, sowie das Wegwerfen von Raucherwaren oder Streichhölzern.

Ausgenommen vom Feuerverbot ist die Verwendung von Geräten, die nicht mit offenem Feuer aufgeheizt werden oder aus denen keine Funken entspringen können (z. B. Gasgrill, Lotusgrill, usw.). Erlaubt ist das Feuermachen in Gärten und auf Balkonen mit Holzkohlegrills sowie in fest installierten Cheminées,
Feuerstellen oder Feuerschalen. Dabei muss ein Mindestabstand von 50 m zum Wald eingehalten werden. Entsprechende Vorsichtsmassnahmen und Eigenverantwortung sind unabdingbar.

Zudem bitten wir Sie, besonders sorgfältig mit Trinkwasser umzugehen, Fische in flachen Gewässern nicht zu stören und bei Aufenthalten im Wald auf dürre, herabfallende Äste zu achten.

Mehr dazu finden Sie in dem Anhang.

Wir danken für Ihr Verständnis.