Waldbrandgefahr - Feuerverbot

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat der Kanton Luzern Wasserentnahmen aus vielen Gewässern vorübergehend eingeschränkt oder verboten, um die tiefen Wasserstände zu schützen. Gleichzeitig sinken auch die Grundwasserstände, weshalb die Bevölkerung zu einem sparsamen Umgang mit Trinkwasser aufgerufen wird. Wegen der erhöhten Waldbrandgefahr gilt seit dem 25. Juni 2026 ein absolutes Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter an den Waldrand (siehe Medienmitteilung). Zudem sind im gesamten Kantonsgebiet das Abbrennen von Feuerwerk sowie das Steigenlassen von durch offenes Feuer betriebenen Ballons und Himmelslaternen untersagt. Eine Entspannung der Situation ist erst bei ergiebigen und länger anhaltenden Niederschlägen zu erwarten.

Alle relevanten Informationen zum geltenden Verbot sind auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald zu finden.