Ab Mitte Februar 2026 erhalten alle steuerpflichtigen Personen die Steuererklärung 2025.
Neue webbasierte Steuererklärungslösung eSteuern.LU
Die bisherige Steuerdeklarationssoftware wird durch die webbasierte Steuererklärungslösung eSteuern.LU ersetzt.
Ab Februar haben die Steuerpflichtigen Zugang dazu. Nach einer einmaligen Registrierung kann die Steuererklärung online ausgefüllt und sicher ans Steueramt übermittelt werden. Die Steuererklärungslösung eSteuern.LU und alle wichtigen Informationen finden Sie unter www.steuern.lu.ch.
Einreichung Steuererklärung
Die Frist zum Einreichen der Steuererklärung ist auf dem Formular aufgedruckt. Sollte die Abgabefrist nicht eingehalten werden können, besteht die Möglichkeit, eine Fristerstreckung online zu erfassen:
https://steuern.lu.ch/steuererklaerung/fristerstreckungen
Fragen zum Ausfüllen der Steuererklärung
Bei Fragen oder Unklarheiten finden Sie auf der Webseite des Kantons Luzern die Wegleitung zu den Steuern 2025 oder melden Sie sich während den Schalteröffnungszeiten beim Steueramt.
Positiver und negativer Ausgleichszins
Derr Regierungsrat des Kantons Luzern hat die Zinssätze für vorzeitige und verspätete Zahlungen der aktuellen Zinssituation angepasst. Im Kalenderjahr 2026 beträgt der positive sowie der negative Ausgleichszinssatz 0.0%.
Verzugszins
Wird die definitive Steuerrechnung nicht innerhalb der 30-tägigen Frist beglichen, so wird ein Verzugszins von 4.0% auf den Steuerbetrag erhoben.
Bundessteuerrechnungen 2025
Die Bundessteuerrechnungen 2025 werden ab Mitte Februar 2026 versandt. Das Steueramt der Wohnsitzgemeinde ist für den Bezug der direkten Bundessteuer zuständig.
Steueramt Ettiswil Öffnungszeiten:
Mo, DI, DO
08.00 – 11.30 Uhr | 13.30 – 17.00 Uhr
MI, Fr
08.00 – 11.30 Uhr
Telefon: 041 984 13 21
E-Mail: steueramt@ettiswil.ch
