Prämienverbilligung 2027

Sie fragen sich, wie Sie Ihre Krankenkassen-Prämien zahlen sollen?
Vielleicht haben Sie Anspruch auf Prämienverbilligung. Melden Sie sich an. Die Ausgleichskasse Luzern prüft gerne Ihren Anspruch.

Familien mit Kindern profitieren je nach Einkommen von einem fixen Anspruch von mindestens 50 % der Richtprämie.

Wer kann sich für eine Prämienverbilligung anmelden?
– Wer eine Krankenversicherung hat
– Wer am 1. Januar im Anspruchsjahr im Kanton Luzern wohnt

Gibt es eine Frist für die Anmeldung?
– Bitte melden Sie sich jährlich zwischen Mitte August und dem 31. Oktober für die Prämienverbilligung des Folgejahrs an.
– Bei Anmeldung im laufenden Jahr erhalten sie eine gekürzte Prämienverbilligung.

Online informieren und direkt anmelden: Anmeldung Prämienverbilligung 2027