Steuern 2024 & 2025

Abgabe der Steuererklärung 2024
Der Kanton Luzern stellt ab Januar 2026 vollständig auf eine digitale Steuererklärung um. Ab der Steuerperiode 2025 können Steuererklärungen ausschliesslich über die Plattform eSteuern.lu.ch eingereicht werden. Die bisherige Software wird aus Lizenzgründen nicht mehr angeboten.

Das Wichtigste in Kürze:
– Die aktuelle Software für die Steuerperiode 2024 kann nur noch bis Ende 2025 genutzt werden.
– Wir empfehlen Ihnen, die Software für die Steuerperiode 2024 möglichst bald herunterzuladen und Ihre Unterlagen spätestens bis zum 31. Dezember 2025 einzureichen.

Fälligkeit der Staats- und Gemeindesteuern 2025
Im Juni 2025 wurde Ihnen die provisorische Rechnung für das Steuerjahr 2025 zugestellt. Sie basiert entweder auf Ihrer Steuererklärung 2024 oder auf den Vorjahresdaten. Die definitive Rechnung folgt im Verlauf des Jahres 2026 und stützt sich auf die Steuererklärung 2025.
Die Steuern für das Jahr 2025 sind bis spätestens 31. Dezember 2025 zu begleichen.
Bitte überprüfen Sie die Akontorechnung 2025 im Hinblick auf Ihre aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Sollten Sie im Jahr 2025 erheblich höhere oder tiefere Einkünfte erzielt haben als im Vorjahr, bitten wir Sie, dies dem Steueramt zu melden damit die Akontorechnung 2025 entsprechend angepasst werden kann.

Zinssätze 2026
Gemäss Regierungsratsbeschluss vom 14. Oktober 2025 betragen sowohl der positive als auch der negative Ausgleichszins im Jahr 2026 0.00 %. Der Verzugszinssatz wurde auf 4.00 % festgelegt.

Bei Fragen steht Ihnen das Steueramt Ettiswil gerne zur Verfügung (041 984 13 21 / steueramt@ettiswil.ch).